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Finanzlexikon: riester-rente

riester-rente

Die Riester-Rente ist eine

* privatwirtschaftliche
* staatlich geförderte
* kapitalgedeckte
* ersetzende
* freiwillige

Form der Altersvorsorge. Sie entstand im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners mittelfristig von 70% auf 67% reduziert wurde. Zweck der Riester-Rente sollte daher sein, die durch die Rentenreform neu entstehende Versorgungslücke der Versicherten zu decken. Der umgangssprachliche Name "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Rentenreform politisch umsetzte. Der offizielle Begriff lautet "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge".

In der Geschichte der Sozialversicherung ist die Einführung der Riester-Rente von elementarer Bedeutung, da sie erstmals den Weg der Kapitaldeckung beschreitet und dem sonst für die Sozialversicherung typischen Umlageverfahren den Rücken kehrt.

Bislang wird die Riester-Rente von den Versicherten kaum angenommen. Ein aufwendiges und für die Versicherten schwer verständliches Förderverfahren, eine relativ geringe absolute Förderung für die Versicherten in den ersten Jahren nach der Einführung, hohe Investitions- und Verwaltungskosten bei den Anbietern und geringe Provisionserträge für die Verkäufer haben bisher den gewünschten Erfolg der Riester-Rente verhindert. Als Folge haben die ersten Anbieter ihre Riester-Produkte bereits wieder vom Markt genommen.

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